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Familienrecht

Ehevertrag Unterhalt

By Familienrecht

Im Ehevertrag Unterhalt festlegen – Anwaltskanzlei Anke Knauf informiert

Der Ehevertrag sowie Fragen zum Unterhalt oder Sorgerecht sind Aspekte, die vor der Eheschließung, aber auch im Verlauf einer Scheidung für die betroffenen Parteien relevant sind. Insbesondere der Ehevertrag gilt mittlerweile als eine Art Fundament für eine konfliktfreie Trennungsphase. In diesem Vertrag können beide Eheleute nämlich schon im Vorfeld offiziell festhalten, wie man im Fall einer Scheidung in Bezug auf Unterhalt oder Vermögensaufteilung vorgehen will. Auch das Sorgerecht für mögliche Kinder, die in dieser Ehe entstanden sind, lässt sich hier bestimmen. Liegt kein Ehevertrag vor, so müssen Streitfragen später unter Berücksichtigung gültiger Gesetze geklärt werden, um für faire Verhältnisse zu sorgen.

Im Ehevertrag Details zum Unterhalt für Ehepartner und Kinder klären

Selbst wenn ein Ehevertrag vorliegt, um Unterhalt und weitere Details einer Scheidung zu klären, so ist nicht immer garantiert, dass sich die ehemaligen Eheleute einigen können oder mit der Lösung zufrieden sind. Ansprüche verändern sich und auch Kinder oder außergewöhnliche bzw. nicht einkalkulierte Umstände können dazu führen, dass trotz des Ehevertrags ein Rechtsstreit ausbricht. Dennoch schafft eine solche vertragliche Vereinbarung immerhin etwas Struktur und kann einem mitunter hohe Kosten einsparen, die bei einer Trennung oft anfallen. Das gilt insbesondere dann, wenn der eine Partner über deutlich mehr Vermögen verfügt als der andere. Grundsätzlich gibt es daher mehr Gründe, die für einen Ehevertrag sprechen, als solche, die dagegen sein könnten. Eine Beratung zu einem solchen Vertrag bietet Ihnen die Anwaltskanzlei Anke Knauf aus Leipzig, die sich unter anderem auf Familienrecht spezialisiert hat und sich bereits seit vielen Jahren mit dem Aufsetzen von Eheverträgen auseinandersetzt.

Grundsätzliche Unterhaltspflicht für Kinder

Im Hinblick auf den Unterhaltsanspruch von Kindern ist die Gesetzeslage deutlich: Kinder haben grundsätzlich einen Anspruch auf Unterhalt. Das gilt auch nach der Scheidung für jenen Elternteil, bei dem die Kinder nicht regulär leben oder aufwachsen. Dieser ist somit dazu verpflichtet, den Ex-Partner bei der Versorgung des Kindes oder der Kinder zu unterstützen. Das gilt für minderjährige ebenso wie volljährige Kinder. Wie hoch der Unterhalt dabei ausfällt, kann zum Beispiel von individuellen Vereinbarungen im Ehevertrag abhängen. Liegt kein solcher Vertrag vor, gilt die Düsseldorfer Tabelle als Richtlinie. Über diese wird der Unterhalt anhand des Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen und des Alters der Kinder berechnet.

Nachehelicher Unterhalt kann nach der Scheidung beantragt werden

Wenn es um Unterhalt für den geschiedenen Ehepartner gilt, sieht der Gesetzgeber andere Richtlinien vor. Zunächst wird davon ausgegangen, dass beide Parteien nach der offiziellen Scheidung in der Lage sind, sich selbst zu versorgen. Einen grundsätzlichen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt gibt es somit nicht, dieser kann aber eingefordert werden. Zum Beispiel dann, wenn eine Partei nicht in der Lage ist, für ausreichende finanzielle Absicherung zu sorgen. Das kann etwa im Krankheitsfall zutreffen oder wenn der Ex-Partner nicht mehr in der Lage ist, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Oft ist das bei Frauen der Fall, die im Verlauf der Ehe und nach der Geburt gemeinsamer Kinder ihren Job aufgeben mussten und nun keine vergleichbare Anstellung mehr finden können. Die Sachlage muss in solchen Fällen individuell bewertet werden. Grundsätzlich ist dann aber immer jene Partei unterhaltspflichtig, die über ein höheres Einkommen verfügt.

Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige

Eine solche Unterhaltsverpflichtung erfolgt aber natürlich nur in einem Rahmen, in dem der Unterhaltspflichtige auch in der Lage ist, die Forderungen zu leisten. Besonders Geringverdienern oder Berufsgruppen mit einem schwankenden monatlichen Einkommen kommt diese Regelung entgegen. Daher kommt der sogenannte Selbstbehalt ins Spiel, der genau vorschreibt, welchen Betrag man für sich selbst beanspruchen darf. Dieser ist nötig, um den Lebensunterhalt zu sichern und steht Unterhaltspflichtigen immer zu. Dieser Betrag beläuft sich aktuell auf rund 1.200 Euro und ist ausreichend für Wohnkosten und weitere Nebenkosten, die regelmäßig anfallen. In Ausnahmefällen lässt sich dieser Selbstbehalt zusätzlich anpassen und erhöhen, wenn die Lebensumstände dies rechtfertigen und angemessen sind.

Ehevertrag – Streitfragen zum Unterhalt oder gemeinsamen Vermögen klären

Im Ehevertrag können Sie Details zu Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung sowie weitere Aspekte klären und ersparen sich somit spätere Auseinandersetzungen mit dem Partner. Der Vertrag soll für klare Verhältnisse sorgen und wird dabei unter Berücksichtigung der Wünsche beider Parteien aufgesetzt. Um Formfehler zu vermeiden, die ein späteres Anfechten der vertraglichen Vereinbarung rechtfertigen, ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Familienrecht durchaus ratsam. Auch die Anwaltskanzlei Anke Knauf aus Leipzig hat sich auf diesen Rechtsbereich spezialisiert und verfügt über eine jahrelange Erfahrung, wenn es um Eheverträge oder Streitfragen zum Unterhalt und Sorgerecht geht.

Fragen zum Ehevertrag und Unterhalt mit dem Anwalt für Familienrecht in Leipzig klären

Da jede Scheidung und Trennungsphase sowie Unterhaltsforderungen individuell betrachtet werden müssen, ist es grundsätzlich ratsam, sich Unterstützung durch einen Anwalt für Familienrecht zu holen. Zwar gibt es Richtlinien, die die Unterhaltshöhe für Kinder oder den Anspruch auf Unterhalt für Ehegatten regeln, diese greifen allerdings nicht in jedem Fall. Ausnahmesituationen können somit durchaus dazu führen, dass kein Anspruch auf Unterhalt besteht oder der Unterhaltspflichtige nicht in der Lage ist, sich an der Versorgung gemeinsamer Kinder zu beteiligen. Insbesondere, wenn kein Ehevertrag vorliegt, ist das recht häufig der Fall. Ihr Anliegen liegt uns daher am Herzen und wir kommen Ihnen mit einer familienrechtlichen Beratung entgegen, die auf die jeweilige Sachlage abgestimmt ist. Auch Härtefälle oder vertragliche Vereinbarungen, die so nicht zulässig sind, werden von unseren Scheidungsanwälten in diesem Rahmen beurteilt. Wir sorgen somit für Ihr gutes Recht und kümmern uns um unterschiedliche Belange, die das Familienrecht betreffen oder sich auf das Aufsetzen von Eheverträgen oder die Abwicklung einer Scheidung beziehen.

Umfassende Rechtsberatung – vereinbaren Sie einen Termin mit der Anwaltskanzlei Anke Knauf

Die Anwaltskanzlei Anke Knauf aus Leipzig bietet Ihnen nicht nur Beratung im Hinblick auf das Familienrecht. Auch viele weitere Rechtsbereiche werden durch unsere Experten abgedeckt. Ebenso können Sie mit unserer Unterstützung zum Beispiel erbrechtliche Angelegenheiten klären oder sich Rat in Bezug auf das Vertragsrecht einholen. Hinzu kommen weitere Schwerpunkte bei unserer Arbeit in der Kanzlei, wodurch eine umfassende und flexible Rechtsberatung in Leipzig möglich ist.

Versorgungsausgleich

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Der Versorgungsausgleich – Was ist das genau?

Der Versorgungsausgleich wurde erst im Jahr 2009 durch die Versorgungsausgleichsreform weitreichenden Neuregelungen unterzogen. Im Zuge dieser Reform wurde der Versorgungsausgleich auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt, indem er nicht mehr im BGB, sondern im Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (Versorgungsausgleichsgesetz ) vom 3.4.2009 enthalten ist, auf das in § 1587 BGB nur noch verwiesen wird.

Der sogenannte Versorgungsausgleich führt dazu, dass während der Ehe erworbene Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit im Zuge einer Scheidung zwischen den Ehegatten ausgeglichen werden. Ihm liegt, wie auch dem Zugewinnausgleich, der sogenannte Halbteilungsgrundsatz zugrunde. Danach ist derjenige Ehegatte, der mehr versorgungsrelevante Anwartschaften bzw. Aussichten erworben hat, dem anderen Ehegatten gegenüber zum Ausgleich verpflichtet. Dabei wird nunmehr jede Versorgungsanwartschaft bzw. -aussicht jedes Ehegatten einzeln ausgeglichen. Insoweit gilt nunmehr der Grundsatz der internen Teilung (sog. Realteilung), wonach die Ehegatten tatsächlich gleiche Anwartschaften erwerben und zwar beide Richtungen. Nur in den gesetzlichen bestimmten Ausnahmefällen findet eine sogenannte externe Teilung statt, bei der die Anrechte des ausgleichsberechtigten Ehegatten bei einem anderen Versorgungsträger begründet werden, als dem des ausgleichspflichtigen Ehegatten.

In jedem Fall in den Versorgungsausgleich einzubeziehen sind insbesondere die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung und anderen Regelsicherungssystemen (beamtenrechtliche Versorgungsansprüche, Anwartschaften in den berufsständigen Versorgungen, etc.), aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus der privaten Alters- und Invaliditätsvorsorge. Ansprüche aus privaten Renten- und Lebensversicherungen fallen nur insoweit in den Versorgungsausgleich, als bei deren Vertragsende zwingend eine Rente gezahlt wird. Andernfalls sind sie im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen.

In den Versorgungsausgleich werden nur während der Ehezeit erworbene Anwartschaften einbezogen. Anders als beim Zugewinnausgleich beginnt die Ehezeit im Sinne des Versorgungsausgleichsgesetzes mit dem ersten Tag des Monats, in dem die Ehe geschlossen worden ist und endet am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. Dauerte die Ehezeit danach bis zu drei Jahren, findet der Versorgungsausglich nur auf Antrag eines Ehegatten statt.

Der Versorgungsausgleich ausdrücklich zur Disposition der Ehegatten gestellt. Er soll nach dem Versorgungsausgleichsgesetz zum Gegenstand von Vereinbarungen gemacht werden. Regelungsbefugnisse bestehen insbesondere dahingehend, den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise in die Regelung der ehelichen Vermögensverhältnisse einzubeziehen, ihn ausschließen oder Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung vorzubehalten. An eine formal und inhaltlich wirksame Vereinbarung ist das Familiengericht gebunden.
Über weitere Neuerungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs geben die Scheidungsanwälte der Kanzlei Anke Knauf gern rechtliche Auskunft.

Die obigen Gesetzestexte finden Sie hier:
Versorgungsausgleichsgesetz ,
BGB § 1587

Kindesunterhalt

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Kindesunterhalt – Anwaltskanzlei Anke Knauf aus Leipzig weiß Rat

Kindesunterhalt ist ein Thema, mit dem sich fast alle Paare, die gemeinsame Kinder haben und sich trennen bzw. scheiden lassen, auseinandersetzen müssen. Es geht darum, die Lebenssituation des Kindes oder der Kinder zu klären, deren finanzielle Versorgung zu sichern und dabei für faire Bedingungen unter den Partnern zu sorgen. Grundsätzlich gilt, dass die Versorgung eine Aufgabe beider Elternteile ist. Tatsächlich hält sich das Kind dauerhaft aber in erster Linie bei einem Elternteil auf, weshalb der andere dazu verpflichtet wird, sich in einem gewissen Rahmen an der Lebenssicherung des Kindes zu beteiligen.

Bei Fragen zum Kindesunterhalt treten daher oft Fragen auf: Wie wird der Unterhalt berechnet, zu dem Sie verpflichtet sind? Wann ist man überhaupt unterhaltspflichtig und welche Rechte stehen einem als Elternteil mit einem sehr geringen Einkommen zu?

Fragen zum Kindesunterhalt mit Ihrem Rechtsanwalt für Familienrecht aus Leipzig klären

Insbesondere wenn kein Ehevertrag vorliegt, der die Versorgung gemeinsamer Kinder im Scheidungsfall klärt, ist es ratsam, den Rechtsanwalt für Familienrecht aus Leipzig zu konsultieren. Wir beraten Sie gerne im Hinblick auf Ihre Verpflichtungen als Elternteil, was die weitere Versorgung der Kinder betrifft. Sind die Forderungen des ehemaligen Partners wirklich gerechtfertigt? Und wie verfährt man etwa, wenn Sie als Unterhaltspflichtiger nur über ein geringes Einkommen verfügen oder erwerbslos sind?

Die Sachlage muss in jedem Fall individuell betrachtet und beurteilt werden. Mit unserer Expertise stehen wir Ihnen in unserer Anwaltskanzlei zur Seite, um alle auftretenden Fragen zum Thema Unterhalt – vor allem Kindesunterhalt – zu klären.

Was ist Unterhalt?

Als Unterhalt bezeichnet man allgemein die für den Lebensbedarf erforderlichen Aufwendungen. Das Gesetz geht davon aus, dass in der Regel jeder selbst für seinen Lebensunterhalt sorgt. Wer dazu jedoch außerstande ist, der ist bedürftig im Sinne des Gesetzes und hat daher einen Unterhaltsanspruch. Für den in Anspruch Genommenen besteht grundsätzlich eine Unterhaltsverpflichtung. Diese geht allerdings nur so weit, wie der eigene Unterhalt angemessen gesichert ist – man spricht hier von Leistungsfähigkeit. Die Unterhaltsverpflichtung kann somit im Einzelfall ausnahmsweise eingeschränkt sein oder sogar entfallen.

Wann bestehen Unterhaltsansprüche?

Unterhaltsansprüche können zwischen in gerader Linie Verwandten, also solchen, die voneinander abstammen, entstehen. So insbesondere im Verhältnis eines Kindes zu seinen Eltern. Der in den Bestimmungen der §§ 1601 ff. BGB geregelte Unterhaltsanspruch eines Kindes besteht grundsätzlich von dessen Geburt an bis zum Lebensende. Es findet hierbei keine Unterscheidung zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern statt. Zudem gelten die Unterhaltsvorschriften gleichermaßen für adoptierte Kinder, ebenso für scheineheliche Kinder bis zur Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft.

Welche Formen des Unterhalts gibt es?

Es werden drei Unterhaltsarten unterschieden. Die Entrichtung einer Geldrente, d. h. die regelmäßige Zahlung eines Geldbetrages, ist als sogenannter Barunterhalt der gesetzlich vorgesehene Normalfall der Unterhaltsleistung. Derjenige Elternteil, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, mit dem es also zusammenlebt, ist dagegen normalerweise zum sogenannten Naturalunterhalt verpflichtet, etwa durch Gewährung der Wohnungsunterkunft, Verpflegung und Versorgung oder auch Taschengeldauszahlung. Wird der Unterhalt durch Betreuung gewährt, spricht man schließlich vom sogenannten Betreuungsunterhalt.

Die Unterscheidung hängt also vor allem damit zusammen, ob das Kind in einer intakten Ehe mit beiden Elternteilen zusammenlebt oder ob die Eltern getrennt leben, eine Scheidung oder Eheaufhebung erfolgt ist.

Unterhaltshöhe berechnen – Düsseldorfer Tabelle als Leitfaden

Unterhalt ist in angemessener Höhe zu leisten. Im gesamten Bundesgebiet wird für die Bestimmung des konkret zu entrichtenden Betrages nunmehr einheitlich die sogenannte Düsseldorfer Tabelle zusammen mit den Leitlinien der Oberlandesgerichte herangezogen. Je nach Alter des Kindes einerseits und anrechenbarem Nettoeinkommen des zum Barunterhalt Verpflichteten andererseits ergeben sich danach durchschnittliche Bedarfswerte als pauschale Unterhaltssätze. Um im Rahmen des Kindesunterhalts jedem minderjährigen Kind das Existenzminimum zu sichern, wurde im Zuge der letzten Unterhaltsrechtsreform zum 1.1.2008 ein Mindestunterhalt (§ 1612a BGB) eingeführt, nach welchem sich die Unterhaltshöhe richtet.

Kindesunterhalt und Selbstbehalt

Beim Thema Kindesunterhalt kommt häufig der Begriff Selbstbehalt ins Spiel. Letztendlich ist dieser relevant für unterhaltspflichtige Elternteile, die nur über ein sehr geringes Einkommen verfügen. Denn der Gesetzgeber sieht vor, dass ein bestimmter Anteil des Einkommens dem Unterhaltspflichtigen zum eigenen Lebensstandard zusteht. Somit wird seine Leistungsfähigkeit festgelegt und ein individueller Eigenbedarf berechnet, der nicht für den Kindsunterhalt oder Unterhalt für weitere Verwandte oder Ehegatten aufgebracht werden muss. Dieser wird regelmäßig neu berechnet und liegt seit 2014 im Hinblick auf den Kindesunterhalt bei 1080 Euro, wenn der Unterhaltspflichtige erwerbstätig ist. Geringverdiener müssen somit nicht ihr komplettes Einkommen für den Unterhalt aufbringen, die Summe richtet sich nach der Leistungsfähigkeit.

Sonderbedarf beim Kindesunterhalt

Neben dem grundsätzlichen Unterhalt, der laut der Düsseldorfer Tabelle geleistet werden muss, besteht zudem die Möglichkeit, dass zusätzlicher Sonderbedarf beim Kindesunterhalt eingefordert wird. Es handelt sich hierbei um einmalige finanzielle Aufwendungen, die für das Kind neben der Lebenssicherung notwendig sind. Klassische Fälle von Sonderbedarf sind beispielsweise die Klassenfahrt eines Schulkindes und ähnliche Ausflüge sowie Aktivitäten oder ärztliche Behandlungen, die nur einmalig anfallen und nicht durch den regulären Unterhalt abgedeckt werden.

Auch beim Sonderbedarf gilt, dass dieser sich nach dem Einkommen der Elternteile richtet. Wer somit über ein höheres Einkommen verfügt, trägt den größeren Teil des Sonderbedarfs als der einkommensschwächere Elternteil. Außerdem findet hier erneut der Selbstbehalt Berücksichtigung, um die tatsächliche jeweilige finanzielle Leistungsfähigkeit der Eltern zu ermitteln.

Rechtsanwalt für Familienrecht aus Leipzig – Unterhaltsfragen zeitnah klären

Kindesunterhalt oder generelle Unterhaltsfragen lassen sich nicht immer so leicht klären, wie es sich viele Eltern wünschen. Letztendlich geht es um das Wohlergehen des Kindes, das Mutter und Vater gleichermaßen am Herzen liegt. Dennoch gibt es Gründe, warum die Leistung des Unterhalts beispielsweise nicht für jeden im vollen Umfang möglich ist. Um hier für faire Bedienungen zu sorgen, kommen unterschiedliche rechtliche Faktoren wie der Selbstbehalt zum Einsatz, um vor allem bei einkommensschwachen Elternteilen für eine eigene finanzielle Absicherung zu sorgen.

Die Düsseldorfer Tabelle ist ein wichtiger Leitfaden, der auch Ihnen bei ersten Unterhaltsberechnungen helfen kann. Alles Weitere klären Sie am besten mit der Anwaltskanzlei Anke Knauf. Ihr erfahrener Scheidungsanwalt aus Leipzig steht Ihnen bei allen Fragen zur Verfügung.

Die obigen Gesetzestexte finden Sie hier:

Bürgerliches Gesetzbuch ,
BGB § 138 und
BGB § 142

Gütertrennung im Ehevertrag

By Familienrecht

Gütertrennung im Ehevertrag – Vermögensstreitfragen vertraglich klären

Die Gütertrennung im Ehevertrag ist eine Möglichkeit, um das Vermögen der beiden Partner in der Ehe klar zu trennen und damit im Fall einer Scheidung zu schützen. Durch diese Vereinbarung soll demnach verhindert werden, dass ein Partner zum Beispiel durch einen Zugewinnausgleich nach der Scheidung vom Vermögen des anderen profitieren kann. Diese Gütertrennungsvereinbarung setzt grundsätzlich einen Ehevertrag voraus und ist mit Vor- und Nachteilen verbunden, die man bereits im Vorfeld genauer berücksichtigen sollte. Gerne klären wir in der Rechtsanwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig mit Ihnen sämtliche Details zu diesem Thema in einem persönlichen Gespräch. Als Rechtsanwalt für Familienrecht aus Leipzig sind wir unter anderem auf die Gütertrennung per Ehevertrag spezialisiert.

Gütertrennung per Ehevertrag: Für wen machen komplett getrennte Vermögensverhältnisse Sinn?

Komplett getrennte Vermögensverhältnisse innerhalb einer Ehe sind nicht unbedingt für jeden erstrebenswert. Es gibt aber durchaus Situationen, in denen eine solche Gütertrennung, die im Ehevertrag festgehalten wird, eine sinnvolle Entscheidung ist. Das ist dann der Fall, wenn der eine Partner über ein deutlich höheres Vermögen verfügt und eine Hochzeit ausschließlich aufgrund erhoffter finanzieller Vorteile ausschließen möchte. Ebenso nutzen viele Selbstständige und Unternehmer die Gütertrennung, um ihr Vermögen und das Unternehmen sowie die berufliche Existenz zu schützen. Ob eine Gütertrennung in Ihrem Fall sinnvoll ist oder nicht, lässt sich am besten in einem persönlichen Beratungsgespräch mit einem Rechtsexperten klären. Denn auch die möglichen Nachteile der Vermögenstrennung sollten nicht außer Acht gelassen werden.

Welche Vor- und Nachteile gibt es bei der Gütertrennung in der Ehe?

Die Gütertrennung in einer Ehe ist ein Modell, das häufig nur für den besserverdienenden Partner einen Vorteil darstellt. Der Geringverdiener hingegen muss mit unterschiedlichen Nachteilen leben, und das nicht nur im Fall einer Scheidung. Auch durch ein unerwartetes Ableben des vermögenden Partners können sich Probleme im Hinblick auf das Erbe ergeben.
Die Vor- und Nachteile wollen wir an dieser Stelle kurz für Sie zusammenfassen.
Vorteile der Gütertrennung:

  • Finanzielle Absicherung für das Vermögen des besserverdienenden Partners
  • Schutz für Selbstständige und Unternehmer
  • Kein Zugewinnausgleich im Fall einer Scheidung gegenüber dem geringverdienenden Partner

Nachteile der Gütertrennung:

  • Das komplette Erbe wird besteuert
  • Keine finanzielle Absicherung für den Partner mit schwächerem Einkommen nach der Scheidung

Es zeigt sich somit, dass sich die Gütertrennung in erster Linie als positiv für das Vermögen des Ehepartners erweist, der über mehr Geld verfügt. Der finanziell schwächere Partner hingegen ist klar im Nachteil und muss auf mögliche hohe Zugewinnausgleiche oder ein steuerfreies Erbe komplett verzichten.

Gütertrennung: Ehevertrag als Voraussetzung

Die Gütertrennung lässt sich ausschließlich in einem Ehevertrag vereinbaren. Ein alternativer Gütertrennungsvertrag oder ähnliche Vertragsmodelle sind daher nicht möglich. Somit bedarf die strikte Trennung des Vermögens der Einwilligung beider Partner, was aufgrund der eher ungerechten Vor- und Nachteile nicht immer der Fall ist. Als Alternative wählen viele Eheleute daher die Möglichkeit, einen modifizierten Zugewinnausgleich aufzusetzen, der die Vermögensaufteilung zum Beispiel im Fall einer Scheidung oder des Ablebens des einen Partners individuell klärt und ebenfalls im Ehevertrag festgehalten wird. Sie möchten mehr über diese Alternative erfahren? Auch dann hilft Ihnen die Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig gerne weiter.

Gütertrennung und Kosten – was kostet die Trennung der Vermögensverhältnisse?

Für den Ehevertrag und die darin festgehaltene Vereinbarung zur Vermögenstrennung fallen entsprechende Kosten an. Der Vertag wird dafür von einem Rechtsanwalt aufgesetzt, von den Eheleuten unterzeichnet und anschließend von einem Notar beglaubigt. Mit welchen Kosten man dabei zu rechnen hat, hängt wie bei vielen anderen familienrechtlichen Angelegenheiten vom eigenen Vermögen und Einkommen ab. Somit können die Kosten für einen Ehevertrag sehr stark variieren und lassen sich nur schwer pauschalisieren. Für eine genaue Kostenaufstellung empfiehlt sich ein Gespräch mit unseren Rechtsanwälten in Leipzig, die Sie ausführlich zur Gütertrennung im Ehevertrag und den Kosten, die damit verbunden sind, beraten.

Nachträgliche Gütertrennung beantragen?

Wird eine Ehe geschlossen und verändern sich anschließend die finanziellen Verhältnisse bei einem oder bei beiden Partnern, so wird oft der Ruf nach einer nachträglichen Vermögenstrennung laut. Besonders dann, wenn vor der Ehe kein Vertrag geschlossen wurde. Da es möglich ist, eine Gütertrennung auch nachträglich mit dem Ehevertrag aufzusetzen, gibt es hier eine einfache Lösung für das Problem. Der Ehevertrag wird somit auf Grundlage der Gütertrennung innerhalb der bereits bestehenden Ehe aufgesetzt, erfordert aber natürlich das Einverständnis beider Eheleute. Somit müssen sich beide mit der Gütertrennung einverstanden erklären und den Vertrag unterschreiben. Anschließend ist die Gütertrennung rechtskräftig, selbst wenn sie erst nach Schließung der Ehe aufgesetzt wurde.

Scheidung, Gütertrennung, Ehevertrag und mehr: Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht aus Leipzig hilft weiter

Wenn auch Sie mit dem Gedanken spielen, eine Gütertrennung im Ehevertrag zusammen mit einem kompetenten Rechtsbeistand aufzusetzen, so ist die Anwaltskanzlei Anke Knauf für Familienrecht in Leipzig für Sie die richtige Anlaufstelle. Unsere Rechtsexperten sind erfahren im Hinblick auf Verträge – wie zum Beispiel Eheverträge – jeder Art und zudem spezialisiert auf familienrechtliche Angelegenheiten. Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei Fragen zum Sorgerecht, Erbrecht oder Unterhalt sowie im Verlauf einer Scheidung als Scheidungsanwalt gerne zur Seite.

Versierte Rechtsberatung bei Fragen zur Gütertrennung in Leipzig – viele Vorteile für Sie

Die Gütertrennung im Rahmen einer Ehe kann vorteilhaft sein, sich aber ebenso nachteilig für einen Partner auswirken. Eine umfassende Rechtsberatung zu diesem Thema schafft Aufklärung ebenso wie Absicherung und Sie können so schnell und einfach in Erfahrung bringen, ob sich die Vermögenstrennung in der Ehe für Sie wirklich lohnt. Am besten vereinbaren Sie dafür einfach einen Termin in unserer Kanzlei, damit wir Ihren individuellen Fall näher beleuchten können. Auch Fragen zu den Kosten für Gütertrennung bzw. Ehevertrag sind so schnell geklärt. In unseren Kanzleiräumlichkeiten profitieren Sie von einer diskreten und ganz auf Sie zugeschnittenen Rechtsberatung, um Ihren Belangen und Anliegen gerecht zu werden. Für Sie ist es somit nur mit Vorteilen verbunden, wenn Sie die Anwaltskanzlei Anke Knauf bei gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten zu Rate ziehen.

Ehegattenunterhalt und Unterhaltsansprüche

By Familienrecht

Ehegattenunterhalt und Unterhaltsansprüche

Das Unterhaltsrecht und insbesondere der Ehegattenunterhalt sind komplexe und sensible Rechtsbereiche. Bei Konflikten mit dem Ehegatten, einer anstehenden Scheidung oder auch in einer intakten Beziehung stellen sich häufig Fragen rund um das Thema Unterhalt. Doch worum geht es eigentlich genau im Unterhaltsrecht bzw. beim Ehegattenunterhalt? Welche Unterschiede gibt es und in welchen Situationen müssen Sie Unterhalt für Ihren Ehepartner zahlen?

Die Antworten auf viele der wichtigsten Fragen haben wir Ihnen hier zusammengestellt. Für eine persönliche Beratung zu Ihrem individuellen Fall können Sie sich an die Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig wenden. In einem persönlichen Termin erörtern wir Ihr Anliegen hinsichtlich des Unterhalts in einer Ehe.

Anwaltskanzlei Anke Knauf

Welche unterschiedlichen Formen von Ehegattenunterhalt gibt es?

Beim Ehegattenunterhalt handelt es sich grundsätzlich nicht um eine einheitliche Form des Unterhalts. Vielmehr gibt es unterschiedliche Regelungen zu verschiedenen zeitlichen Abschnitten. Diese Abschnitte überschneiden sich nicht, sondern folgen typischerweise aufeinander:

Familienunterhalt: Zunächst gibt es in einer intakten Ehe bei einem zusammenlebenden Ehepaar einen Anspruch auf Familienunterhalt. Dies bezieht sich auf den Zeitraum der Ehe.

Trennungsunterhalt: Ab der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung gibt es einen Anspruch auf Trennungsunterhalt.

Nachehelicher Unterhalt/Geschiedenenunterhalt: Nach der rechtskräftigen Scheidung tritt der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt an die Stelle des Trennungsunterhalts.

Sämtliche aufgeführten Arten des Unterhalts gehören zum Oberbegriff des Ehegattenunterhalts. Die Ausprägungen sind jedoch voneinander unabhängig und unterschiedlich ausgestaltet.

Wie ist die Relevanz in der Rechtspraxis?

Bei der Durchsetzung der rechtlichen Ansprüche geht es meistens um den Trennungsunterhalt und den Geschiedenenunterhalt. Der Familienunterhalt ist wenig streitbefangen. Während einer intakten und glücklichen Ehe machen sich die Partner in der Regel wenig Gedanken um einen etwaigen Anspruch auf Unterhalt. Dennoch möchten wir Ihnen auch dazu natürlich alle wichtigen Informationen bereitstellen.

Was ist der Familienunterhalt?

Der Familienunterhalt regelt die Unterhaltsverpflichtungen innerhalb der Ehe. Gem. § 1603 II BGB sind die Ehegatten im Falle des Bedarfs verpflichtet, die verfügbaren Mittel mit dem Ehepartner und auch den Kindern zu teilen. Dieser Unterhalt zielt somit darauf ab, dass alle Familienangehörige über ausreichend wirtschaftliche Mittel verfügen.

Warum gibt es Ehegattenunterhalt während der Ehe?

Die Ehe ist eine Art Solidargemeinschaft. Während der Ehe sind die Ehegatten verpflichtet, zum Unterhalt der Familie beizutragen. Durch die Arbeit und das Vermögen soll ein angemessener Unterhalt ermöglicht werden. Dies ist Ausdruck der ehelichen Solidarität. Innerhalb der Ehe ist auch die Führung des Haushalts eine Unterhaltsleistung. Gem. § 1360 BGB erfüllt der Ehepartner mit der Haushaltsführung seine gesetzliche Verpflichtung. Die Führung des Haushalts und die Betreuung der Kinder stehen der Erwerbstätigkeit des anderen Ehepartners gleichwertig gegenüber.

Damit versucht der Gesetzgeber, eine Gleichberechtigung in der Ehe herzustellen. Traditionell blieb häufig die Ehefrau zu Hause und kümmerte sich um Kinder sowie Haushalt. Daraus resultierte eine gewisse wirtschaftliche Abhängigkeit gegenüber dem Ehepartner. Mit dem Familienunterhalt und der gesetzlichen Regelung stellt der Gesetzgeber fest, dass der Ehepartner zu Hause einen ebenso relevanten Beitrag innerhalb der Ehe leistet.

Was umfasst der Familienunterhalt?

Der Ehegattenunterhalt während einer intakten Ehe umfasst den vollständigen Lebensbedarf für die Ehegatten und die Kinder, welche zum Unterhalt berechtigt sind. Dazu gehören unter anderem die folgenden Punkte:

  • alles für den Haushalt
  • alles für die persönlichen Bedürfnisse des Ehepartners
  • alles für die persönlichen Bedürfnisse der gemeinsamen Kinder
  • angemessener Unterhalt für den haushaltsführenden Ehepartner („Taschengeld“)

 

Dabei ist der Unterhaltsanspruch innerhalb einer Ehe nicht zwingend auf die Zahlung von Geld gerichtet. Vielmehr besteht nach § 1360a II BGB die Verpflichtung, den Unterhalt auf eine Art und Weise zu leisten, die durch die jeweilige Gemeinschaft geboten ist. Naturalleistungen wie ein Wohnrecht im Haus eines Ehepartners oder die Haushaltsführung kommen somit ebenfalls in Betracht.

Wie kann ich den Familienunterhalt einklagen?

Falls es beim Familienunterhalt Probleme und Streitigkeiten gibt, ist ein Weg zum Rechtsanwalt unausweichlich. In Leipzig sind wir Ihr professioneller Partner für Streitigkeiten rund um den Ehegattenunterhalt. Beim Familienunterhalt handelt es sich jedoch um eine Leistung, die nur bedingt einklagbar ist. In seltenen Fällen erstreiten sich Ehegatten das Wirtschaftsgeld bzw. die konkrete Höhe vor Gericht. Um das eheliche Verhältnis der beiden Ehegatten nicht negativ zu beeinträchtigen, empfehlen sich hier jedoch klare Absprachen im Voraus.

Anwaltskanzlei Anke Knauf

Was ist der Trennungsunterhalt im Trennungsjahr?

Durch die Trennung der beiden Ehegatten endet die Lebensgemeinschaft und die gesetzlich festgeschriebene eheliche Solidarität. Somit müssen beide Ehegatten fortan nicht mehr zum Familienunterhalt beitragen. Die Trennung stellt einen Einschnitt in das bisherige Leben dar. Der Familienunterhalt rückt in den Hintergrund, vielmehr geht es nun um den Lebensbedarf des Ehepartners, der zum Unterhalt berechtigt ist. Wenn ein Ehepartner auf Geldleistungen angewiesen ist, handelt es sich um die sogenannte Bedürftigkeit. Dann können Sie mithilfe Ihres Anwalts für Familienrecht Ihren Trennungsunterhalt einfordern, sodass Ihnen finanzielle Unterstützung zuteilwird.

Wo ist der Trennungsunterhalt gesetzlich geregelt?

Der Trennungsunterhalt ist in § 1361 BGB gesetzlich geregelt. Demnach kann ein Ehegatte von seinem Ehepartner nach der Trennung einen angemessenen Unterhalt verlangen. Dieser richtet sich nach den Lebens- sowie Erwerbs- und Vermögensverhältnissen des Ehepartners. Eine Verpflichtung, eigenes Geld zu verdienen, besteht nur dann, wenn dies nach den individuellen Verhältnissen erwartet werden kann. Insbesondere eine etwaige frühere Erwerbstätigkeit und die Dauer der Ehe sind entscheidende Faktoren.

Was ist der Geschiedenenunterhalt nach der Scheidung?

Ein weiteres streitbefangenes Thema ist der Unterhalt nach der Scheidung. Durch die Trennung endet die Lebensgemeinschaft, mit der rechtskräftigen Scheidung auch die gesetzliche Ehe. Nun kann der bedürftige Teil nachehelichen Unterhalt verlangen.

Wann kommt ein Geschiedenenunterhalt in Betracht?

Der deutsche Gesetzgeber hat die unterschiedlichen Situationen, in denen ein Ehepartner Geschiedenenunterhalt verlangen kann, klar geregelt. Die gesetzliche Regelung erfolgt in §§ 1570–1576 BGB. Vor allem in den folgenden Fällen kann ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen:

  • Unterhalt wegen Betreuung der Kinder
  • Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechens
  • Unterhalt wegen Alters
  • Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit
  • Unterhalt aus Billigkeitsgründen
  • Unterhalt zur Aufstockung

 

Alle Anspruchstatbestände haben eines gemeinsam. Der Anspruch auf Geschiedenenunterhalt nach der Ehe besteht nur dann, wenn der Ehepartner nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Es stellt sich somit die Frage, ob Sie sich Ihren Unterhalt selbst verschaffen können, indem Sie beispielsweise Arbeit aufnehmen. Es bedarf also des Beweises, dass der Ehepartner nicht in der Lage ist, sich den notwendigen Unterhalt zu verschaffen. In diesem Fall kommt der Geschiedenunterhalt des Ehepartners in Betracht.

Wie erfolgt die Berechnung des Ehegattenunterhalts?

Die Berechnung vom Ehegattenunterhalt meint häufig die Berechnung von Trennungsunterhalt und Geschiedenenunterhalt. Nur in seltenen Ausnahmefällen findet eine Bezifferung des Familienunterhalts statt. Bei der Berechnung der streitbefangenen Formen des Ehegattenunterhalts dient die sogenannte Düsseldorfer Tabelle als Richtwert.

Ehegattenunterhalt Düsseldorfer Tabelle

Berechnung vom Trennungsunterhalt

Die Berechnung des Trennungsunterhalts ist komplex. Verschiedene Faktoren beeinflussen dessen Höhe. Schließlich stehen sich konträre Interessen gegenüber. Während Sie entweder möglichst wenig Unterhalt an den Partner zahlen oder möglichst viel Unterhalt vom Partner bekommen wollen, will dieser genau das Gegenteil. Grundsätzlich empfiehlt sich eine einvernehmliche Regelung im Voraus. Dies ist jedoch nicht ohne anwaltliche Beratung empfehlenswert. Für eine solche steht Ihnen ein Scheidungsanwalt in unserer Anwaltskanzlei in Leipzig gerne zur Verfügung. Wir klären Sie im Rahmen einer umfassenden Erstberatung über die möglichen Ansprüche und Verpflichtungen auf.

Die Grenze der Leistungsfähigkeit eines Ehepartners stellt der sogenannte Eigenbedarf oder Selbstbehalt dar. Dieser liegt bei 1.200 EUR monatlich. Als Trennungsunterhalt muss der Unterhaltspflichtige 3/7 des Nettoeinkommens als Trennungsunterhalt zahlen. Wenn der Ehepartner ebenfalls erwerbstätig ist, spielt das Differenzeinkommen die entscheidende Rolle. Falls zudem Kinder zum Unterhalt berechtigt sind, wird zunächst der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle abgezogen.

Zusammenfassend müssen die drei Voraussetzungen vorliegen, um überhaupt Trennungsunterhalt zu bekommen:

  • Trennung der Ehegatten
  • Bedürftigkeit eines Ehepartners
  • Leistungsfähigkeit des anderen Ehepartners

 

Erst anschließend können Sie die exakte Höhe berechnen.

Berechnung vom Geschiedenenunterhalt

Auch die Berechnung des nachehelichen Unterhalts ist äußerst komplex. Drei Aspekte beeinflussen die Höhe des Geschiedenenunterhalts maßgeblich:

  • Der gesamte Lebensbedarf des unterhaltsberechtigten Ehepartners ist entscheidend.
  • Die ehelichen Lebensverhältnisse werden auch für die Zukunft berücksichtigt.
  • Es besteht kein Anspruch auf Geschiedenenunterhalt, wenn der Berechtigte den Betrag selbst bestreiten kann.

 

Bei der Berechnung ist das Bruttoeinkommen beider Partner entscheidend. Davon werden zunächst Verpflichtungen wie Miete oder Versicherungen abgezogen. Hieraus ergibt sich das bereinigte Nettoeinkommen. Anschließend erfolgt eine Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs. Der Halbteilungsgrundsatz fordert eine Quote von 50 zu 50. Der Erwerbstätigenbonus in Höhe von 1/7 soll den Ehegatten zur weiteren Erwerbstätigkeit motivieren. Grundsätzlich gewährt die Rechtsprechung einen Geschiedenenunterhalt von 3/7. Da die Berechnung im Einzelfall abweichen kann, ist eine professionelle, rechtliche Beratung immer vonnöten. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie hierbei nach vollen Kräften.

Leistungen der Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig

Einer der Schwerpunkte der Anwaltskanzlei Anke Knauf ist das Familienrecht. Mit einer langjährigen Erfahrung und Kompetenz werden Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten umfassend beraten. Wir vertreten Sie deutschlandweit vor Gericht, um Ihre Ansprüche für Sie durchzusetzen.

Zudem unterstützen wir Sie auch in den folgenden Rechtsbereichen mit unserem Know-how:

  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Mietrecht
  • Immobilienrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht

 

Beratung durch die Anwaltskanzlei Knauf zum Ehegattenunterhalt in Leipzig

Bei Fragen zum Ehegattenunterhalt in der Ehe, in der Trennungsphase oder nach der Scheidung stehen wir Ihnen als kompetente und erfahrene Scheidungsanwälte zur Verfügung. Dank regelmäßiger Weiterbildungen und Schulungen sind unsere Anwälte stets auf dem neusten Stand.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin in Leipzig und lassen Sie sich zum Thema Ehegattenunterhalt beraten!

 

Anwaltskanzlei Anke Knauf

Trennung ohne Scheidung

By Familienrecht

Trennung ohne Scheidung: Getrennt leben

Sollten Sie in der Situation stecken, dass Sie sich fragen, ob es von Vorteil ist, Ihre bestehende Ehe vielleicht nicht durch eine Scheidung aufzulösen, sondern sich nur von Ihrem Ehepartner zu trennen, kann dieser Beitrag die größten Irrtümer beseitigen und Ihnen vielleicht eine Entscheidungsgrundlage bieten.

 

Was kann man sich unter Trennung ohne Scheidung vorstellen?

Gemeint ist damit, dass Personen, die vorhaben, sich trotz Trennung aus unterschiedlichen Gründen, seien sie finanzieller oder privater Art, nicht scheiden lassen.
Im Familienrecht ist darunter die Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft gemeint, jedoch ohne dass ein Familiengericht zuvor die Ehe durch einen Scheidungsbeschluss rechtskräftig aufgelöst hat. Eine gesetzliche Regelung für die Trennung ohne Scheidung besteht jedoch nicht.

Begriffserklärung

Im Vorfeld ist es hilfreich, die wichtigsten Begriffe aufzufrischen/zu klären.

Ehe

Das Bundesverfassungsgericht versteht die Ehe als verweltlichte, gesellschaftliche Veränderungen unterworfene Institution, wobei die „Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft“ im Vordergrund steht.
Im Gegensatz zur Beziehung ist die Ehe eine gesetzlich anerkannte Lebensgemeinschaft, die durch eine Hochzeit öffentlich bestätigt wird. Laut Gesetz wird die Ehe im Güterstand der Zugewinngemeinschaft geschlossen. Das bedeutet, dass nach Auflösung der Ehe ein sogenannter Zugewinnausgleich durchgeführt wird.

Trennung

Im Sinne des Gesetzes liegt eine Trennung vor, wenn die Ehegatten getrennt leben und zumindest ein Ehegatte die eheliche Lebensgemeinschaft erkennbar nicht wiederherstellen will, weil er dies ablehnt.

Die Eheleute leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr vorliegt. Dies kann auch vorliegen, wenn beide noch in der gemeinsamen ehelichen Wohnung wohnen. Allerdings bedarf es dann getrennter Schlafzimmer und Haushalte.

Scheidung

Die Scheidung geht weiter als die Trennung. Sie ist die rechtlich formelle Auflösung der Ehe durch gerichtliche Entscheidung in Form eines Scheidungsbeschlusses vom Familiengericht. Erfahren Sie hier mehr über die Scheidungskosten und die Online-Scheidung.

Aufhebung

Davon zu unterscheiden ist die Aufhebung der Ehe. Bei der Aufhebung wird die Ehe aufgrund bei der Eheschließung vorhandener Mängel auch für die Vergangenheit aufgelöst.
Für die Scheidung müssen besondere Voraussetzungen vorliegen. Unter anderem muss die Ehe gescheitert sein und die Eheleute müssen mindestens bereits ein Jahr getrennt leben. Die Ehe ist gescheitert, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft der Eheleute nicht mehr besteht und nicht zu erwarten ist, dass sie wiederhergestellt wird.
In diesem Sinne ist eine Trennung ohne Scheidung sozusagen eine unvollständige Scheidung.

Was ändert sich für Sie bereits bei der Trennung?

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Die durch die Ehe „gewonnenen“ Vergünstigungen gehen auch nach der Trennung nicht konditionslos weiter. Denn bereits die Trennung ohne Scheidung hat auf einige Bereiche Einfluss.

Kindesunterhalt

Bereits mit der Trennung ist je nach Konstellation Kindesunterhalt zu zahlen. Wenn Sie noch nicht getrennt leben und weiterhin in der gleichen Wohnung/dem gleichen Haus wohnen, können Sie den Kindesunterhalt durch Pflege und Erziehung erbringen.
Falls einer von Ihnen bereits ausgezogen ist und einer von beiden den Kindesunterhalt nicht durch Erziehung und Pflege erbringt, ist dieser zur Zahlung des Kindesunterhalts verpflichtet.

Für die Bestimmung der Höhe des Kindesunterhalts gibt die sogenannte Düsseldorfer Tabelle Richtwerte. Dabei wird die Anzahl der Kinder, deren Alter (minderjährig oder volljährig) und das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils berücksichtigt.
Der Kindesunterhalt ist vorrangig vor allen anderen Unterhaltsverpflichtungen und Ausgleichsansprüchen.

Steuerklasse

Leben die Ehegatten getrennt, liegt darin bereits der Grund für das Finanzamt, Sie in eine andere Steuerklasse einzustufen. Dieser Wechsel muss zum ersten Kalenderjahr nach dem Stichtag beim Finanzamt selbständig beantragt werden.
Wer keine Kinder hat, wird sich dann wieder in der Steuerklasse I vorfinden. Als alleinerziehender Elternteil kommen Sie in die Steuerklasse II.

Beantragen Sie den Steuerklassenwechsel nicht rechtzeitig oder lassen Sie ihn ganz ausfallen, begehen Sie nach dem Gesetz Steuerhinterziehung.

Das Finanzamt kann bei Zweifeln am Fortbestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft eine Prüfung auf Singledasein durchführen, um das Getrenntleben der einstigen Ehepartner zu entlarven.

Krankenversicherung

Es ist möglich, dass ein Ehepartner seinen Ehegatten hinsichtlich der Krankenkasse mitversichert, wenn dieser über ein geringes Einkommen verfügt. Diese Mitversicherung besteht auch noch nach der Trennung fort. Die Dauer der Trennung spielt dabei keine Rolle.

Wenn der Ehegatte in der Trennungszeit jedoch eine Arbeitsstelle bekommt und sich mit diesem Lohn bzw. Gehalt selbst versorgen kann, entfällt der Anspruch auf die Mitversicherung. Natürlich erlischt das Recht des Ex-Partners darauf, wenn Sie geschieden sind.

Aufenthaltsrecht

Die Trennung kann bereits in Fällen, in denen es um ein Aufenthaltsrecht eines Ehegatten geht, entscheidend sein. Denn nicht erst bei der Scheidung wird das Aufenthaltsrecht des Ehepartners aufgehoben, sondern bereits bei der endgültigen Trennung.

Trennungsunterhalt

Die Trennung hat auch einen entscheidenden Einfluss auf den Trennungsunterhalt. Dieser ist gesetzlich im § 1361 BGB verankert und steht dem geringer verdienenden Ehegatten bis zur Scheidung auf jeden Fall zu. Das Recht auf diesen Unterhalt kann, anders als beim Ehegattenunterhalt, weder durch eine schriftliche noch eine notarielle Verzichtserklärung aufgegeben werden.
Beachtet werden sollte, dass der Trennungsunterhalt auch zu zahlen ist, wenn die Trennungszeit sehr lange dauert.
Durch die Scheidung erlischt d automatisch das Recht auf Trennungsunterhalt des geringer verdienenden Ehegatten.

Was bewirkt die Scheidung?

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Die rechtskräftige Scheidung hat ebenfalls Auswirkungen auf bestimmte Bereiche.

Ehegattenunterhalt

Die Scheidung ist, egal, wie lange die eigentliche Ehe und die Trennung andauern, der Zeitpunkt, der für den nachehelichen Unterhalt wichtig ist. Mit der Scheidung ist der Zeitpunkt gemeint, in dem die gerichtliche Entscheidung über die Auflösung der Ehe rechtskräftig wird.

Die Höhe des Ehegattenunterhalts richtet sich dabei nach der Ehezeit bis zur Scheidung. Dadurch wird deutlich, dass eine in die Länge gezogene Trennung unter Umständen Auswirkungen auf das Bestehen, die Dauer und die Höhe des Ehegattenunterhalts haben kann. So kann es unter Umständen sein, dass durch die lange Ehezeit eine zeitliche Befristung des Unterhalts überhaupt nicht mehr in Betracht kommt und der besserverdienende Ehegatten ein Leben lang für den Ex-Partner zahlen muss.
Dieser Unterhalt steht dem geringer Verdienenden rechtlich zu. Wie bereits beim Trennungsunterhalt erwähnt, kann auf dieses Recht jedoch verzichtet werden.

Zugewinnausgleich

Auch auf den Zugewinnausgleich hat die Scheidung einen erheblichen Einfluss. Der Zugewinnausgleich ist sozusagen die Endabrechnung der Vermögen der Ehegatten am Ende der Ehe.
Der für die Berechnung erhebliche Zeitraum beginnt dabei mit der Eheschließung und endet mit der Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens, also mit der Zustellung des Scheidungsantrages an den anderen Ehegatten und nicht bereits, wenn der Scheidungsantrag eingereicht wurde.

Für diesen Zeitraum werden alle Vermögenswerte zusammengerechnet und gewichtet. Vermögen, welches während der Trennungszeit erwirtschaftet wurde,

steht dem Noch-Ehepartner rechtlich gesehen als Anteil zu und kann den Anspruch unter Umständen erheblich erhöhen oder verringern.

Es ist jedoch möglich, eine notarielle Vereinbarung über den Zugewinn zu treffen, sodass in diesem Punkt kein unnötiger Streit hervorgerufen wird.

Versorgungsausgleich

Mit der Scheidung wird üblicherweise der Versorgungsausgleich durchgeführt. Der Versorgungsausgleich ist ein Ausgleich der Rentenanwartschaften beider Ehegatten, die diese während der Ehezeit angesammelt haben. Darunter fallen Ansprüche aus der gesetzlichen und betrieblichen Rente sowie aus privaten Rentenversicherungen.

Wie auch bei dem Zugewinnausgleich ist der Stichtag die Zustellung des Scheidungsantrages. Alle bis zu diesem Zeitpunkt gezahlten Rentenversicherungen und ähnliches gehen in die Bewertung ein. Es ist demzufolge möglich, dass eine lange Trennung dazu führt, dass der Versorgungsausgleich für den anderen Ehegatten viel höher ausfällt, als wenn die Scheidung früher eingereicht worden wäre.

Erbrecht

Die Trennung hat keinerlei Einfluss auf das gesetzliche Erbrecht der Ehegatten untereinander. Stirbt einer der Ehegatten während der Trennungszeit, behält der andere Ehegatte sein gesetzliches Erbrecht, sofern kein anderslautendes Testament vorliegt.
Erst wenn der Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten zugestellt wurde, verliert dieser seinen Anspruch darauf und dann verliert er auch den Anspruch auf den Pflichtteil.

Allein die Trennung und ein Testament, in welchem der Ehepartner vom Erbe ausgeschlossen wird, führen nicht zum Verlust des Rechts auf den Pflichtteil.
Auf diesen kann jedoch im Vorfeld durch eine notarielle Beglaubigung verzichtet werden.

Eheschließung ist wieder möglich

Durch die rechtskräftige Scheidung besteht für beide die Möglichkeit, wieder eine neue Ehe einzugehen.
Die Trennung ohne Scheidung kann demnach von Nachteil sein, wenn eine neue Eheschließung aus bestimmten Gründen dringend gewünscht wird,
wenn z.B. die neue Partnerin schwanger ist und das Kind unter dem Namen des biologischen Vaters geboren werden soll.

 

Fazit: Trennung ohne Scheidung sinnvoll?

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Die Trennung ohne Scheidung hat ihre Vor- und Nachteile. Es kommt immer auf die jeweilige Situation der Eheleute an, um eine vernünftige Entscheidung zu treffen, welcher Weg der für Sie richtige ist.

Ein Tipp: Die Eheleute können über einige Punkte wie den Kindesunterhalt und den Ehegattenunterhalt im Vorfeld Erklärungen abgeben, ob und in welcher Höhe und von wem diese gezahlt werden. Dies kann ohne einen Anwalt gemacht werden. Der Vorteil darin besteht, dass, sollte es zur Scheidung kommen und die Ehegatten haben bereits eine Erklärung über diese Punkte und noch einige weitere wie u.a. das Sorge- und Umgangsrecht, die eheliche Wohnung und den Hausrat getroffen, dann kann vom Familiengericht eine einvernehmliche Scheidung angenommen werden, die zum einen billiger und zum anderen nicht so lange dauert wie bei einer streitigen Scheidung.

Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Als Scheidungsanwalt werden wir Ihnen gerne weiterhelfen.

Scheidung

By Familienrecht

Scheidung einreichen mit Rechtsanwalt in Leipzig

Die Scheidung ist die Auflösung der Ehe durch familiengerichtlichen Beschluss.

Die Ehe soll ihrem Sinn nach ein Bund auf Lebenszeit sein. Das Gesetz sieht daher nur einen einzigen Grund für eine Scheidung als frühzeitige Auflösung der Ehe vor: ihr Scheitern. Dies setzt einerseits die unheilbare Zerrüttung der Ehe voraus, andererseits die Prognose, dass auch in Zukunft die eheliche Gemeinschaft nicht wiederhergestellt wird. Einer oder beide Partner können dann die Scheidung einreichen, um das Ende der Ehe einzuleiten.

Scheidung einreichen in Leipzig: weitere Voraussetzungen für die Beendigung der Ehe

Beide Voraussetzungen basieren auf der auf Scheidung gerichteten, inneren Einstellung zumindest eines Ehegatten. Die dieser Einstellung zugrundeliegenden Tatsachen müssen für das Gericht nachprüfbar vorgetragen werden. Nachzuweisen ist insbesondere die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft nach dem äußeren Erscheinungsbild, also die Trennung. Im Idealfall wollen beide Ehegatten die einvernehmliche Scheidung einreichen. Sind sich beide Partner über das Bestehen der Zerrüttung für den Moment sowie die Zukunft nicht einig, hält also ein Ehegatte an der Ehe fest, kann die Ehe jedoch auch ohne sein Einverständnis und gegen seinen Willen geschieden werden.

Die Ehe wird auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden. Der Antrag bedarf der Unterzeichnung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt. Mit Einreichung des Aufhebungsantrags beim Familiengericht wird das Scheidungsverfahren anhängig. Der Beschluss hat dann die Auflösung der Ehe für die Zukunft zur Folge. Die zahlreichen rechtlichen Folgen der Scheidung (etwa in Bezug auf den Namen, den Güterstand, mögliche Unterhaltsansprüche, elterliche Sorge und Umgangsrecht) ergeben sich aus einer Reihe von Vorschriften, über die wir Sie als Rechtsbeistand gern im Einzelnen aufklären. Die für die Scheidung maßgeblichen Vorschriften finden sich vor allem in den §§ 1564 bis 1568 BGB in Verbindung mit dem FamFG. Die Rechtsfolgen der Scheidung ergeben sich aus den §§ 1568a ff. BGB.

Ein Hinweis zu den Kosten für das Einreichen der Scheidung: Für den Antrag auf Scheidung der Ehe kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.

Verweis auf o. g. Gesetzestexte aus dem Familienrecht: Rechtsanwalt Knauf aus Leipzig informiert

Die im oberen Teil dieser Seite erwähnten Gesetzestexte finden Sie in folgendem Link. Kontaktieren Sie für eine Beratung zu allen Fragen des Familienrechts darüber hinaus Ihre Leipziger Anwaltskanzlei Anke Knauf.

Bürgerliches Gesetzbuch und Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Detaillierte Ausführungen zu einigen wichtigen Punkten aus dem Themengebiet „Einreichen der Scheidung“ haben wir Ihnen im Folgenden zusammengestellt.

Scheidung einreichen: das Trennungsjahr einhalten

Eine wichtige Voraussetzung für die Scheidung ist das sogenannte Trennungsjahr. Demnach muss ein Nachweis der Trennung der häuslichen Gemeinschaft erbracht werden. Dadurch wird dem Gericht gegenüber verdeutlicht, dass der Wille des Paares oder zumindest der einer Partei, die Ehe tatsächlich zu beenden, auch wirklich vorhanden ist. Erst nach diesem Trennungsjahr ist es möglich, die Auflösung der Ehe final durchzusetzen. Dies sollten Paare oder auch Ehepartner, die eine Scheidung einreichen möchten, unbedingt bedenken. Zwangsläufig ist es dabei nicht nötig, separate Wohnungen oder Häuser zu beziehen. Die häusliche Trennung kann auch innerhalb einer gemeinsamen Immobilie ermöglicht werden, wenn beide Partner eigene Wohnbereiche beziehen und unabhängig voneinander ihren Alltag fortführen. Wir, als Rechtsbeistand für Scheidung und Familienrecht aus Leipzig, klären Sie hierzu gerne auf.

Scheidungsantrag – Aufhebungsantrag läutet das Scheidungsverfahren ein

Wer eine Scheidung einreichen und die Ehe auflösen möchte, muss den Scheidungsantrag durch einen zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichnen lassen. Anschließend erfolgt die Einreichung beim zuständigen Familiengericht – dies kann mindestens drei Monate vor dem o. g. Ablauf des Trennungsjahrs geschehen – und das Scheidungsverfahren wird offiziell eingeläutet. Es endet letztendlich mit der endgültigen Aufhebung der Ehe, sobald das Trennungsjahr vollzogen ist.

Unterhaltsansprüche und Sorgerecht für gemeinsame Kinder

Besonders relevante Themen bei der Einreichung einer Scheidung sind erfahrungsgemäß Fragen, die Unterhaltsansprüche oder auch das Sorgerecht sowie Umgangsrecht gemeinsamer Kinder betreffen. Hierbei geht es insbesondere um die Grundsicherung nach der Scheidung. Also zum Beispiel darum, dass ein Partner, der bis dato die Kindererziehung übernommen hat und dafür aus dem Berufsleben ausgetreten ist, für einen bestimmten Zeitraum finanzielle Unterstützung durch den ehemaligen Partner erhält. Auch der Unterhalt der gemeinsamen Kinder muss geklärt werden, die rechtlich auf Unterstützung bis zur Volljährigkeit angewiesen sind. Auch wenn es um das Einreichen einer einvernehmlichen Scheidung geht, kann eine Beratung durch den Anwalt beiden Parteien Sicherheit geben und dabei helfen, das Beste für sich selbst und den gemeinsamen Nachwuchs in die Wege zu leiten.

Absicherung schaffen durch einen Ehevertrag

Wollen Sie gar nicht die Scheidung einreichen, sondern sind vielmehr im Begriff zu heiraten und möchten sich absichern? Dann sollten Sie über die gemeinsame Unterzeichnung eines Ehevertrags nachdenken. Es handelt sich hierbei um eine vertragliche Vereinbarungen zwischen den Eheleuten, die im Fall einer Trennung rechtliche Abhilfe schaffen soll, wie zum Beispiel mit dem Güterstand oder auch in Hinblick auf Unterhalt und Sorgerecht verfahren werden soll. Auf Grundlage eines solchen Vertrages lassen sich oft langwierige Auseinandersetzungen vor Gericht oder gar familieninterne Streitigkeiten weitestgehend ausschließen, da der Ehevertrag als eine Art Fundament dient. Ein solcher Vertrag kann individuell gemeinsam mit einem Anwalt vor der Eheschließung aufgesetzt werden, wobei Aspekte im Vertrag berücksichtigt werden können, die für beide Parteien oder die einzelne Person von Bedeutung sind. Zu Vor- und Nachteilen eines Ehevertrags beraten wie Sie in unserer Anwaltskanzlei in Leipzig gern persönlich.

Scheidung einreichen und die möglichen Kosten – Verfahrenskostenhilfe ist möglich

Wer die einseitige oder einvernehmliche Scheidung einreichen will, denkt dabei auch an die möglichen Kosten, die insbesondere durch das Hinzuziehen eines Anwalts anfallen. Da der Rechtsbeistand zwingend erforderlich ist, um das Scheidungsverfahren überhaupt einläuten zu können, handelt es sich hierbei um einen Kostenpunkt, den Sie berücksichtigen müssen. Wer sich in einer finanziellen Notlage befindet oder aufgrund anderer Umstände nicht in der Lage ist, den Antrag auf Scheidung finanzieren zu können, der kann allerdings die bereits angesprochene Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen. So lässt sich die Scheidung einreichen und die Kosten können übernommen werden, um diese trotz finanziell angespannter Situation durchführen zu können.

Scheidung einreichen mit der Unterstützung der Anwaltskanzlei Anke Knauf

Eine Scheidung ist ein Wendepunkt im Leben, der gleichzeitig mit vielen rechtlichen Aspekten verbunden ist. Lange bevor die Trennung offiziell und rechtlich durchgeführt worden ist, müssen daher viele Vorschriften beachtet und eingehalten werden. Auch die anfallenden Kosten für den Scheidungsantrag oder Fragen zum Sorgerecht oder Unterhalt sind relevant und lassen sich am einfachsten mit einem Anwalt klären. Die Anwaltskanzlei Anke Knauf in Leipzig steht Ihnen hierbei gern zur Seite.

Ehevertrag

By Familienrecht

Ehevertrag Kosten: Gütertrennung, Bedeutung, Vor- und Nachteile

Die Schließung eines Ehevertrages wird oft als „unromantisch“ oder „übervorsichtig“ bezeichnet. Wer einen Ehevertrag schließe, sei entweder geizig oder setze wenig Vertrauen in seine Ehe, heißt es. Darüber hinaus scheuen einige Menschen beim Ehevertrag Kosten, deren Höhe sie oftmals viel höher einschätzen als es tatsächlich der Fall ist. Angesichts der hohen Scheidungsraten kann es aber in jedem Fall nicht schaden, die Dinge einmal objektiv zu betrachten und über einen Ehevertrag nachzudenken. Dafür muss natürlich zunächst einmal bekannt sein, worum es sich beim Ehevertrag überhaupt handelt.

Was ist ein Ehevertrag; kosten alle Verträge das Gleiche?

Der Ehevertrag ist in § 1408 Abs. 1 BGB gesetzlich definiert als ein Vertrag, durch den die Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse regeln können. Unter den güterrechtlichen Verhältnissen sind dabei die auf die Ehe bezogenen Vermögensbeziehungen zu verstehen. Daneben sieht das Gesetz zum einen in § 1408 Abs. 2 BGB die Möglichkeit vor, Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich zu schließen und zum anderen, in § 1413 BGB, bei Verträgen zur Überlassung der Vermögensverwaltung den Widerruf auszuschließen oder einzuschränken. Demnach sind dies die Gegenstände eines Ehevertrages.

Ein Ehevertrag kann jedoch noch Einzelregelungen für den Fall der Scheidung umfassen. Es sind auch Regelungen zum nachehelichen Unterhalt als Inhalt des Ehevertrages möglich. Vertragspartner sind die Eheleute, aber auch künftige Ehepartner, die noch nicht verlobt sein müssen. Das Gleiche gilt nach § 7 LPartG entsprechend für eingetragene Lebenspartner. Die Eheleute sind grundsätzlich frei in dem, was sie mittels Ehevertrag regeln wollen, solange sie nicht durch einseitig belastende und benachteiligende Vereinbarungen gegen das Sittenwidrigkeitsverbot oder gegen Treu und Glauben verstoßen.
Die Höhe der Kosten für einen Ehevertrag richtet sich nach dem Einzelfall, sie bemisst sich u. a. an der Vermögenslage der beiden Parteien. Details hierzu finden Sie im folgenden Abschnitt „Ehevertrag-Kosten“.

Ehevertrag-Kosten: die Berechnung im Detail

Die Höhe der Kosten für einen Ehevertrag ist, wie bereits erwähnt, vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Elementare Kriterien für die Berechnung sind die Vermögenslage der Parteien und der Umfang der im Vertrag zu regelnden Gegenstände. Die Kosten für den Ehevertrag setzen sich üblicherweise aus der Beratung und Erarbeitung eines Vertrages durch einen Rechtsanwalt sowie aus der daran anschließenden notariellen Beurkundung des Vertrages zusammen.

Die Rechtsanwaltsgebühr, die Kosten für den Scheidungsanwalt, wird dabei wie folgt ermittelt. Der Rechtsanwalt berechnet anhand der im Vertrag zu regelnden Angelegenheiten einen Gegenstandswert. Mit diesem Wert und mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) lässt sich dann die Rechtsanwaltsgebühr errechnen. Für die Erarbeitung des Ehevertrages fällt bei den Kosten zudem die sogenannte Geschäftsgebühr an. Diese Gebühr deckt alle Tätigkeiten ab, die mit der Erarbeitung des Ehevertrages zusammenhängen, wie z. B. Gespräche mit beiden Parteien und der Schriftverkehr. Unter Umständen kann daneben noch eine sogenannte Einigungsgebühr anfallen, wenn durch die Mitwirkung des Anwalts am Ehevertrag ein Streit beendet wird.

Die Höhe der Notarkosten ergibt sich aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Als Grundlage für die Berechnung der Notarkosten ist der Geschäftswert zu ermitteln, der sich aus dem Vermögen beider Ehegatten zusammensetzt. Bei dieser Ermittlung des Geschäftswertes werden auch Verbindlichkeiten berücksichtigt und bis zur Hälfte des maßgeblichen Wertes abgezogen. Der Rest wird dann Reinvermögen genannt. Nicht zu vergessen sind die Kosten, die üblicherweise anfallen, wie Schreibauslagen, Auslagen für Porto und Telefon und die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %.

Wirksamkeit des Ehevertrages

Da der Ehevertrag das Bestehen der Ehe voraussetzt, ist dieser nur solange wirksam, bis die Ehe geschieden oder aufgehoben wird. Sollte der Ehevertrag bereits im Vorfeld der Ehe geschlossen worden sein und kommt es dann nicht zur Eheschließung, so entfaltet er keine Wirkung. Der Ehevertrag kann auch dadurch seine Wirkung verlieren, dass er durch einen neuen ersetzt oder durch gerichtliche Entscheidung aufgehoben wird. Eine einseitige Kündigung oder Lösung in sonstiger Form ist nicht möglich.

Die Form des Ehevertrages

Der Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden, § 1410 BGB. Dieser Formzwang gilt auch für etwaige Nebenabreden. „Zur Niederschrift“ bedeutet in diesem Fall, dass der Vertrag von einem Notar notariell beurkundet werden muss. Durch diese Beurkundungspflicht sollen den weitreichenden vermögensrechtlichen und persönlichen Folgen Rechnung getragen werden. So soll dadurch u. a. Warnung, Klarheit, Übereilungsschutz, Beweissicherheit und Zwang zu sachkundiger Beratung erreicht werden.

Auch wenn die Anwesenheit beider Eheleute gesetzlich geregelt ist, ist nicht ausgeschlossen, dass akzeptiert wird, wenn sich einer der beiden Ehegatten vertreten lässt. Die Vertretung kann sogar vom anderen Ehegatten übernommen werden. Zuvor werden die Umstände abgeklärt. Wird die gesetzlich vorgeschriebene Form nicht eingehalten, ist der Vertrag nichtig. Selbst eine sogenannte Heilung des Formmangels durch die Eintragung in das Güterrechtsregister ist nicht möglich.

Andere Besonderheiten bezüglich der Form bestehen nicht, sodass die allgemeinen Bestimmungen gelten. Deswegen kann der Ehevertrag auch unter einer Bedingung, Befristung oder Zeitbestimmung abgeschlossen werden und eine Anfechtung nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist ebenfalls möglich. Zu beachten ist ferner, dass die Änderung eines Ehevertrages ebenfalls der Form des § 1410 BGB entsprechen muss, es also einer notariellen Beurkundung bedarf.

Vorteile und Nachteile des Ehevertrages: Kosten/Nutzen

Um zu sehen, welche Vorteile ein Ehevertrag im Falle der Scheidung haben kann, ist es sinnvoll, den Fall einmal ohne Ehevertrag zu betrachten.

Vorteil: Dank Ehevertrag Kosten sparen – Einigung über Vermögenswerte

Sollte kein Ehevertrag geschlossen worden sein und es soll nun über die Scheidung entschieden werden, so muss neben der Scheidung auch über den Zugewinnausgleich, den Versorgungsausgleich und den nachehelichen Unterhalt gerichtlich entschieden werden. Für die Entscheidung benötigt das Familiengericht viele Unterlagen, aus denen die Vermögenslage der Ehegatten ersichtlich wird. Hat das Gericht alle erforderlichen Unterlagen, ermittelt es, zumindest beim Zugewinnausgleich, das jeweilige Anfangs- und Endvermögen der beiden Ehegatten und berechnet, wer von beiden Ehegatten den höheren Überschuss erwirtschaftet hat. Die Hälfte dieses Zugewinns fällt dann an den anderen Ehegatten.

Für die Ermittlung des nachehelichen Unterhalts ist der gesamte Lebensbedarf wichtig. Entscheidend ist dabei, wie die Eheleute während der Ehe gelebt haben, denn es soll der eheliche Lebensstandard gewahrt werden. Das Gericht muss dabei u. a. die Kosten für Nahrung, Kleidung und Wohnung und Arztkosten und angemessene Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung berücksichtigen. Beim Versorgungsausgleich findet ein Ausgleich der Rentenanwartschaften beider Ehegatten statt. Auch für diesen Fall müssen demnach dem Gericht die erforderlichen Unterlagen zunächst beigetrieben werden, bevor eine Entscheidung darüber ergehen kann.

Demzufolge liegt einer der Vorteile eines Ehevertrages im Falle der Scheidung darin, dass das gerichtliche Verfahren abgekürzt wird, weil es wegfällt, dem Gericht die Unterlagen beizubringen. Zudem werden auch Nerven geschont.

Kosten des Verfahrens: Ehevertrag hält den Verfahrenswert gering

Ein weiterer nicht zu vernachlässigender Vorteil betrifft die Scheidungskosten. Da das Familiengericht ohne Ehevertrag im Falle der Scheidung auch über Streitpunkte wie den Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und den nachehelichen Unterhalt entscheiden muss, erhöht sich automatisch der Verfahrenswert, der für die Bestimmung der Gerichtskosten und der Rechtsanwaltsgebühren maßgebend ist. Durch einen Ehevertrag können somit im Falle der Scheidung zumindest beim gerichtlichen Verfahren Kosten gespart werden.

Zu beachten ist, dass mittels Ehevertrag nicht über jeden Unterhalt jegliche Vereinbarungen getroffen werden können. So ist es z. B. nicht möglich, Unterhaltszahlungen an die gemeinsamen Kinder auszuschließen. Um dennoch das Scheidungsverfahren zu beschleunigen, können die Eltern im Vorfeld der Scheidung eine Erklärung abgeben, in der sie sich u. a. über die Unterhaltspflichten und deren Höhe einigen. Dadurch muss das Gericht dann auch nicht mehr darüber entscheiden, was wiederum zu einer Kostenersparnis führt.

Nachteile durch Gütertrennung und Zugewinnausschluss

Ein Ehevertrag hat jedoch nicht nur Vorteile. Allerdings halten sich die Nachteile in Grenzen, da sie zumeist nur in Erbfällen auftreten können. Kein wirklicher Nachteil, aber ein zu beachtender Aspekt ist, dass ein Ehevertrag und das Gespräch darüber zu Zweifeln beim Partner führen könnten, ob der andere es auch „ernst meint“. Dabei soll ein Ehevertrag dazu dienen, beiden Ehegatten die Möglichkeit zu geben, sich im Vorfeld abzusichern. Es sollte deshalb zumindest über einen Ehevertrag nachgedacht werden.

Ein Nachteil, der hier erwähnt werden soll, ist, dass ein Ehevertrag Auswirkungen auf den eigenen Erbteil haben kann. Sollte ehevertraglich der Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen worden sein und der andere Ehegatte sterben, bedeutet dies, dass der eigene Erbteil um ein Viertel reduziert wird. Dieses Viertel wird dann unter den aus der Ehe hervorgegangenen Kindern zu gleichen Teilen aufgeteilt.

Gütertrennung kann höheres Erbe kosten: nur Pflichtteil

Nachteilig könnte unter Umständen auch die mögliche Auswirkung eines Ehevertrages auf den Pflichtteil beim Erbe sein. Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Anteil an einer Erbschaft, welchen der länger lebende Ehegatte erhält, wenn er vom Erblasser (verstorbenen Ehegatten) vom Erbe ausgeschlossen wurde. Sollte demnach mittels Ehevertrag der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen und stattdessen die Gütertrennung vereinbart worden sein und wurde der länger lebende Ehegatte vom Erbe ausgeschlossen, steht ihm lediglich der „kleine“ Pflichtteil zu, der die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils beträgt.

Im Gegensatz dazu liegt der Pflichtteilsanspruch beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft ebenfalls bei der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, hinzu kommt jedoch noch der konkrete Zugewinn aus dem Zugewinnausgleich. Dies sollte demnach auch bei der Frage Beachtung finden, ob ein Ehevertrag für Sie die richtige Entscheidung ist.

Gütertrennung: Ehevertrag – höhere Kosten bei der Erbschaftssteuer?

Der letzte Nachteil, der hier angesprochen werden soll, bezieht sich auf die Erbschaftssteuer. Diese fällt an, wenn jemand Erbe wird. Bei der Gütertrennung unterliegt der komplette Nachlass der Erbschaftssteuer, sofern der Nachlass über dem für alle Ehegatten geltenden Freibetrag liegt. Währenddessen bei der Zugewinngemeinschaft der Freibetrag um den Zugewinnausgleichsanspruch erhöht wird. Demzufolge kann der Güterstand der Gütertrennung zu höheren Kosten hinsichtlich der Steuerbelastung führen.
Letztendlich muss jedes Paar für sich selbst entscheiden, ob ein Ehevertrag Sinn ergibt oder nicht. Es kommt hierbei immer auf den Einzelfall und die Umstände der Eheleute an, ob sich eine Absicherung lohnt.

Ehevertrag und Kosten – wann rentiert sich diese Investition?

Es lässt sich also festhalten, dass Aufsetzen eines Ehevertrages ist grundsätzlich eine individuelle Entscheidung des Paares ist, die über die reinen Kosten hinaus zu betrachten ist und die Lebensumstände des Paares immer im Blick behalten sollte. Im Folgenden zeigen wir Ihnen Beispiele für Situationen, in denen ein Ehevertrag sinnvoll sein und im Trennungsfall Kosten und Nerven sparen kann:

Ehevertrag bei einer Diskrepanz-Ehe

Ein Partner verfügt über ein deutlich höheres Vermögen als der andere, will für Absicherung sorgen und sich zugleich Gewissheit verschaffen, dass die Ehe nicht nur aufgrund des Vermögens geschlossen werden soll.

Eheleute mit verschiedenen Nationalitäten

Unterschiedliche Staatsangehörigkeiten können zu Problemen führen, wenn es letztendlich darum geht, die Scheidung rechtlich abzuwickeln. Zwar gilt in Deutschland, das Recht, das im Aufenthaltsland des Paares gültig ist; dies ist allerdings nicht bei allen Nationen und Ländern der Fall, was zu rechtlichen Konflikten bei der Abwicklung der Scheidung führen kann.

Sogenannte „Unternehmer-Ehen“

Führt ein Partner ein Unternehmen, so kann ein Ehevertrag dabei helfen, das Betriebsvermögen zu schützen. Etwa, falls der unternehmensführende Ehegatte stirbt oder die Scheidung einreicht und das Betriebsvermögen sichern will.

Ehevertrag: Kosten als Investition für die Zukunft betrachten

Auch wenn die anfallenden Kosten für einen Ehevertrag in den o. g. Fällen z. T. recht hoch sein können, sollte die Investition zugleich auch als Absicherung betrachtet werden. Insbesondere dann, wenn einzelne Partner ein beträchtliches Vermögen für die eine Zukunft, auch nach der Ehe, schützen wollen.

Bedeutende Urteile des Bundesverfassungsgerichts zum Ehevertrag

Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings in zwei bedeutsamen Entscheidungen vom 6.2.2001 und 29.3.2001 klargestellt, dass der prinzipiellen Vertrags- und Gestaltungsfreiheit nicht nur über diese allgemeinen gesetzlichen Nichtigkeitsregelungen Grenzen gesetzt sind. Vielmehr sei im Einzelfall auf einer zweiten Stufe eine weitergehende, begründete Inhalts- und Ausübungskontrolle angezeigt, um erheblich ungleiche Verhandlungspositionen und einseitige ehevertragliche Lastenverteilungen zu verhindern. Zu verweisen ist insofern weiter auf die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.2.2004, welche sich mit den beiden erstgenannten Entscheidungen auseinandersetzt.

Gütertrennung oder anderer Ehevertrag – wir beraten Sie gerne

Sie haben Fragen zum Ehevertrag als Gütertrennung oder in anderer Form, den anfallenden Kosten oder möchten sich anderweitig vom Anwalt für Familienrecht beraten lassen? Die Anwaltskanzlei Anke Knauf steht Ihnen zur Seite – sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie Ihren Termin!